AAK und β60
Pavlic,M.; Grubwieser,P.; Libiseller,K.; Rabl,W.
In Österreich sind, wie in vielen europäischen Ländern, Grenzwerte der Atemalkoholkonzentration (AAK) denen der Blutalkoholkonzentration (BAK) rechtlich gleichgestellt. Da in der Praxis oft zeitliche Differenzen zwischen einem Vorfall (Unfall, Anhaltung) und einer Alkoholmessung, die meist in der Atemluft durchgeführt wird, bestehen, sind Rückrechnungen auf den Vorfallszeitpunkt erforderlich.